§ 11 Abs 1 VStG (Verhängung einer Freiheitsstrafe, Gründe, Spezialprävention; Alkoholdelikt, vier vorangegangene Übertretungen des § 5 StVO )
§ 12 Abs 1 VStG (ebenso, zwei Wochen übersteigende Freiheitsstrafe, Voraussetzungen, besondere Erschwernisgründe; Vorliegen mehrfacher gleichartiger Vorstrafen)