§ 26 Abs 1 VwGG (Beschwerdefrist; sechs Wochen, Einbringung mittels Telefax außerhalb der Amtsstunden)
§ 62 Abs 1 VwGG (subsidiäre Anwendung des AVG)
§ 13 Abs 5 AVG idF BGBl I 1998/258 (Anbringen, Entgegennahme ua schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden; ua mit Telefax eingebrachte Anbringen, außerhalb der Amtsstunden übermittelte gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt)