Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Beschwerdelegitimation; Beschwer, Begriff, formelle und materielle, hier Fehlen)
§ 33 Abs 1 VwGG (ebenso, Klaglosstellung; formelle und materielle, Gegenstandslosigkeit auch ohne formelle Klaglosstellung, Wegfall des rechtlichen Interesses an einer Sachentscheidung, hier verfahrensrechtlicher Bescheid in einem inzwischen abgeschlossenen Disziplinarverfahren)