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VwGH 22. 2. 2000, 99/11/0346 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 2001/754ZfV 2001, 329

§ 76a Abs 1 ZDG (Zivildiensterklärung; Möglichkeit der Abgabe der Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf von fünf Jahren ab Abschluss des Stellungsverfahrens)

§ 76a Abs 2 ZDG (ebenso, Verständigung des Wehrpflichtigen vom BMLV von der neuerlichen Möglichkeit der Abgabe der Zivildiensterklärung)

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