§ 13 Abs 2 WRG (Feststellung des Maßes der zulässigen Wassernutzung, Zweifel über das Maß der dem Berechtigten zustehenden Wassernutzung voraussetzend, Zuständigkeit der den zugrunde liegenden auslegungsbedürftigen wasserechtlichen Bewilligungsbescheid erlassenden Behörde)
VwGH 16.12.1999, 98/07/0064