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VwGH 23. 2. 2000, 99/12/0291 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/720ZfV 2001, 316

§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigung der Erledigung, Form, ua Unterschrift des Genehmigenden oder Beglaubigung; Erkennbarkeit der Identität des Genehmigenden, hier unleserliche persönliche Fertigung durch Minister ohne Namensnennung, Bejahung des Bescheidcharakters wegen notorischer Identität von Ministern)

§§ 56 ff AVG (Bescheid, Begriff, Merkmale)

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