§ 31 Abs 1 StVO (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, Beschädigungsverbot)
§ 99 Abs 2 lit e StVO (Strafbestimmungen, Ausnahmebestimmung, Herbeiführung durch Verkehrsunfall und Unfallmeldung ohne unnötigen Aufschub, keine Anwendung bei Meldung bloß an Autofahrerclub)