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VwGH 97/08/0620, 22. 12. 1999 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2001/590ZfV 2001, 284

Art 3 Sozialhilfe-Ländervereinbarung (Kostenersatz; Voraussetzungen)

VwGH 22. 12. 1999, 97/08/0620

Mit dem angef B hat die bel Beh (Sbg LReg) gem Art 7 iVm mit Art 3 der Sozialhilfe-Ländervereinbarung, kundgemacht am 12. 9. 1975 im LGBl für Salzburg Nr 95, idF LGBl 1979/27, festgestellt, dass das Land Salzburg als Sozialhilfeträger nicht verpflichtet sei, die durch den Sozialhilfeverband Vöcklabruck für Frau F F ab 30. 4. 1997 aufgewendeten Sozialhilfekosten zu ersetzen. Sie legte dieser E folgende Feststellungen zugrunde:

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