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VwGH 16. 2. 2000, 96/01/0233 (POLIZEIRECHT)

JudikaturPOLIZEIRECHTZfV 2001/582ZfV 2001, 279

Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine Vollziehung eines gerichtlichen Haft- oder Hausdurchsuchungsbefehls; Rechtswidrigkeiten bei Vollzug dem Gericht zuzurechnen, nur bei offenkundiger Überschreitung des richterlichen Auftrages der Verwaltungsbehörde zurechenbar, Exzesse; keiner, Nichtzustellung des richterlichen Hausdurchsuchungsbefehls, nicht ordnungsgemäße Niederschrift, Überschreitung der höchstzulässigen Dauer der Verwahrungshaft)

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