§ 1 Abs 3 FSG (Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung)
§ 37 Abs 2 FSG (Strafbestimmung, Freiheitsstrafe anstelle oder neben Geldstrafe, Voraussetzungen; wiederholte Bestrafung, deliktisches Verhalten trotz höchster Geldstrafe und Freiheitsstrafe)
VwGH 28.01.2000, 99/02/0264