§ 3 Abs 1 Tir GVG 1983 (Bestandgabe von Grundstücken ua an juristische Person mit satzungsgemäßem Sitz im Ausland, Voraussetzung der Zustimmung der Grundverkehrsbehörde bei mehr als zehnjähriger Bestanddauer; Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit)
VwGH 26.11.1999, 97/02/0542