§ 33 Abs 1 FrG (Ausweisung Fremder, unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; offenes Verfahren zur Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung)
VwGH 17.02.2000, 99/18/0430
Ein offenes Verf zur Erteilung einer ErstniederlassungsBew kann die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iS von § 31 FrG nicht bewirken. Erhebungen über den Stand dieses Verf waren daher nicht erforderl. Mangels Berechtigung zum Aufenthalt ist die E über eine - vom Ausland aus - beantragte ErstniederlassungsBew jedenfalls auch im Ausland abzuwarten. Die Ansicht der bel Beh, dass sich die Bfin unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte und daher der Tatbestand des § 33 Abs 1 FrG erfüllt sei, begegnet demnach keinen Bedenken.