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VwGH 24. 2. 2000, 98/06/0202 (ENTEIGNUNG)

JudikaturENTEIGNUNGZfV 2001/453ZfV 2001, 228

§ 7 BStG 1971 (Enteignungsverfahren, Kosten; AHR und RATG als Erkenntnisquellen für die Berechnung der Höhe der Kosten der Vertretung)

VwGH 24.02.2000, 98/06/0202

Die Tarife der Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) des Öst Rechtsanwaltskammertages iVm dem RATG sind für die Ermittlung der angemessenen Entlohnung des RA eine maßgebl Erkenntnisquelle (VwGH 14.04.1994, 93/06/0231).

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