§ 254 Abs 2 BDG (Beamte der allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung, Überleitung in andere Verwendungsgruppen, Optionserklärung, bei Unteroffiziersfunktion und Zuordnung zu militärischem Arbeitsplatz Überleitung in den Militärischen Dienst)
§ 2 Abs 2 DVG (Zuständigkeit der obersten Verwaltungsorgane als oberste Dienstbehörde in erster Instanz, Übertragung an nachgeordnete Dienstbehörden)