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VwGH 28. 1. 2000, 97/02/0289 (DATENSCHUTZ)

JudikaturDATENSCHUTZZfV 2001/432ZfV 2001, 219

§ 1 Abs 2 DSG (Grundrecht auf Datenschutz, Geheimhaltungsanspruch, Ausnahmen, ua Beschränkung zur Wahrung überwiegender, berechtigter Interessen eines anderen oder öffentlicher Interessen aufgrund von Gesetzen; Betreten und Besichtigen von Betriebstätten und Arbeitsstellen, Besichtigung durch Organe der Arbeitsinspektion)

VwGH 28.01.2000, 97/02/0289

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