§ 1 Abs 2 Oö BetriebstypenV (Aufzählung von Betriebstypen in der Anlage, die in bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden im Grünland und in Dorfgebieten zulässig)
§ 1 Abs 3 Oö BetriebstypenV (ebenso; Einordnung der Betriebstypen nach Maßgabe der für die Betriebe herkömmlichen baulichen Anlagen und maschinellen Einrichtungen)