§ 254 Abs 1 BDG (Überleitung in andere Verwendungsgruppen, Funktionszulagenschema, Überleitung kraft Gesetzes nach Einlangen der Optionserklärung, Erklärung nur durch Beamte des Dienststandes; bescheidmäßiger Anspruch, keiner)
§ 13 Abs 1 DVG (Aufhebung oder Abänderung rechtskräftiger Bescheide von Amts wegen, Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften, objektive Erkennbarkeit ausreichend)