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VwGH 31. 8. 1999, 95/05/0267 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/34ZfV 2001, 47

§ 32 Abs 2 Oö BauO 1976 (Gebäude, Seitenabstand; ein Drittel der Gebäudehöhe; Gesamthöhe des Gebäudes ist jeweils vom tiefsten Punkt des Geländeanschnittes an der der Bauplatzgrenze nächstgelegenen Gebäudewand bis zum höchsten Punkt des Gebäudes zu messen; dennoch Berechnung der „Gebäudehöhe“ vom gewachsenen Gelände weg bei Abgrabung des Grundstücks)

VwGH 31.08.1999, 95/05/0267

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