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VfGH 21. 6. 2000, G 41, 42/00, V 28, 29/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/337ZfV 2001, 133

Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Wirkung auf den Anlassfall; Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes, keine Widmung, keine Anwendung der raumordnungsrechtlichen Subsidiärbestimmung für Grundstücke, für die keine Widmung festgelegt ist; kein Wiederaufleben früherer Widmung; Tirol, Grundstück nicht gem § 41 Abs 1 als Freiland anzusehen)

VfGH 21.06.2000, G 41, 42/00, V 28, 29/00

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