§ 18 Abs 1 AusIBG (Ausländerbeschäftigung, ausländischer Arbeitgeber ohne Betriebssitz im Bundesgebiet, Bewilligungspflicht, keine; Arbeitgeber mit Sitz in EUMitgliedstaat, Verwendung eines Drittstaatsangehörigen für Dienstleistungen in Österreich, ordnungsgemäße und dauerhafte Beschäftigung im Mitgliedstaat)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit b AusIBG (bewilligungslose Ausländerbeschäftigung durch ausländischen Arbeitgeber, Strafbestimmung)