Art 14 Abs 4 B-VG (Lehrer an öff Pflichtschulen; Vorschlagsrecht; Ernennung auf schulfeste Stellen; Verwaltungsverfahrensgemeinschaft der in den Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber)
Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation keine; kein subjektives Recht auf Ernennung im ö-r Dienstverhältnis, außer bei Berührung von Parteirechten im Ernennungsverfahren aufgrund besonderer Bestimmungen; schulfeste Stelle, Verwaltungsverfahrensgemeinschaft)