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VfGH 15. 12. 1999, V 56/99 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2001/277ZfV 2001, 117

§ 9 Abs 1 Stmk GdWasserleitungsG 1971 (Verordnungsermächtigung; nähere Durchführung des Gesetzes, Wasserleitungsordnungen, Inhalt; Feststellung des Verpflichtungsbereiches, allfällige Einschränkung des Wasserbezuges, Anmeldung und Herstellung des Hausanschlusses, Feststellung der Bewohnerzahl und des Viehstandes, Aufstellung der Wasserzähler, Bedingungen, unter denen der Wasserbezug zulässig ist; keine ges Grundlage für Regelung eines Haftungsausschlusses der Gemeinde)

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