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VwGH 28. 9. 1999, 99/05/0164 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/262ZfV 2001, 114

§ 18 Abs 4 AVG idF vor BGBl 11998/158 (Ausfertigung, Unterschrift oder Beglaubigung; Vervielfältigung oder in einer technischen Weise, die eine genaue Wiedergabe des Originals ermöglicht; Anbringung der Unterschrift oder Beglaubigung auf der zu vervielfältigenden Ausfertigung oder dem Original; auch bei Vervielfältigung reicht es, wenn die Unterschrift auf dem Original - nicht der zu vervielfältigenden Ausfertigung - angebracht; Vervielfältigung einer Unterschrift durch Druck sei nicht möglich)

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