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VwGH 23. 3. 1999, 98/05/0215 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/252ZfV 2001, 111

- AVG (antragsbedürftiger Verwaltungsakt; Änderung des Antrags, Projektsmodifikation; Änderung derart, dass nicht mehr von zulässiger Antragsänderung auszugehen ist; neuer Antrag; Anhängigkeit eines Verfahrens)

VwGH 23.03.1999, 98/05/0215

Qualifizierung von „Auswechslungsplänen" als neuer Antrag, da die Unterschiede der Projekte zu groß; keine zulässige Projektsänderung, neues Verfahren anhängig (entsprechende Obergangsvorschrift für anhängige Verfahren bzw Vorschrift, dass Änderungen des Bebauungsplanes nicht für anhängige Verfahren maßgebl, kommen nicht zur Anwendung). Abw.

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