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VwGH 17. 3. 1999, 98/03/0297 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/226ZfV 2001, 105

§ 51 Abs 7 VStG idF vor BGBl 1995/620 (Berufungsentscheidung, Entscheidungsfrist 15 Monate; danach Außerkrafttreten des Straferkenntnisses; keine Rückwirkung der Nov BGBl 1995/620 auf bereits abgelaufene Entscheidungsfristen)

§ 42 Abs 2 Z 1 VwGG (Rechtswidrigkeit des Inhaltes; Strafberufungsbescheid ungeachtet des Außerkrafttretens des Erstbescheides nach § 51 Abs 7 VStG )

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