Deskriptoren:
Agrarrecht; Gemeinsame Agrarpolitik; Landeskulturrecht; ländliche Entwicklung; Recht des ländlichen Raumes.
I. Einleitung
Die Frage nach dem Begriff des Agrarrechts ist wohl ebenso alt wie die Geschichte der wissenschaftlichen Erfassung und Erforschung jener besonderen Rechtsverhältnisse, die dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zuzählbar sind. Dass diese Frage gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten zumindest in Österreich nur selten gestellt worden ist, hat auch mit der generellen Zurückhaltung der Rechtswissenschaft auf diesem Gebiet zu tun1). Parallel zur abnehmenden volkswirtschaftlichen Bedeutung2) des Agrarsektors in Österreich scheint auch das Agrarrecht aus den Köpfen der österreichischen Juristen verschwunden zu sein. Zu Unrecht, denn gerade das Recht der Land- und Forstwirtschaft hat durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union grundlegende Veränderungen und Neuausrichtungen erfahren, die in ihrer Neuartigkeit und Komplexität den gesamten Bereich vor große Herausforderungen stellen. Hier haben die mit Fragen des Agrarrechts befassten Juristen nur allzu oft rechtswissenschaftliches Neuland zu beschreiten, wobei verstärktere dogmatische Durchdringung und Aufarbeitung vieler Bereiche durch die Wissenschaft für Rechtssetzer und -anwender Hilfestellungen bieten könnten.