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VwGH 28. 9. 1999, 99/05/0137 (STRASSENWESEN)

JudikaturSTRASSENWESENZfV 2001/195ZfV 2001, 99

§ 18 Abs 1 Oö StrG (Bauten und sonstige Anlagen wie lebende Zäune, Hecken, Parkplätze, Lagerplätze; Aufzählung nicht taxativ; Errichtung innerhalb von 8 m neben dem Straßenrand, Zustimmung der Straßenverwaltung; Erteilung, wenn die gefahrlose Benützung der Straße nicht beeinträchtigt; Maschendrahtzaun)

VwGH 28.09.1999, 99/05/0137

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