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VwGH 17. 2. 1999, 98/03/0256 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/192ZfV 2001, 99

§ 20 Abs 2 StVO (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Feststellung durch Nachfahren mit Kfz; Ausmaß der Überschreitung maßgeblich nur für Strafbemessung, nicht für Schuldspruch)

VwGH 17.02.1999, 98/03/0256

1. Die Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren mit einem Kfz in gleichbleibendem Abstand stellt eine geeignete Methode zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung dar (VwGH 24.05.1989, 89/02/0009; 20. l. 1993, 92/02/0261).

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