§ 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG (Pflichtversicherung; Dienstnehmer; Beschäftigungsverhältnis; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Dienstnehmereigenschaft; Bühnendienstverhältnis; Schauspieler)
VwGH 21.09.1999, 97/08/0486
Erstreckt sich ein Vertrag zwar nicht auf einen längeren Zeitraum, sondern bezieht er sich auf ein Bühnenstück, also auf eine nicht bloß zeitbezogene, sondern auch erfolgsbezogene Leistung, überwiegen aber dennoch die Merkmale der persönl Abhängigkeit, wie sie etwa in der Verpflichtung zur Mitwirkung an den erforderl Proben während eines bestimmten Zeitraums sowie an einer bestimmten Anzahl von Vorstellungen, einschließlich der zur Erbringung dieser Arbeiten erforderl Eingliederung in den Theaterbetrieb zum Ausdruck kommt und besteht auch eine grundsätzl Weisungs- und Kontrollbefugnis des Theaterunternehmers, der auch das ausschließl wirtschaftl Risiko der geplanten Theateraufführungen zu tragen hat, so sind die durch einen solchen Vertrag geregelten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner in ihrer Gesamtheit als (Bühnen-) Dienstver-hältnis (vgl in diesem Sinne OGH Arb 9845/1979) und damit auch als vollversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG zu qualifizieren.