§ 2 Abs 1 Krnt KulturflächenschutzG 1997 (Kulturumwandlung von landwirtschaftlichen Grundflächen innerhalb eines 30 m breiten Streifens entlang der Grundgrenze, Genehmigungspflicht)
§ 7 Krnt KulturflächenschutzG 1997 (Durchführung eines Genehmigungsverfahrens bis zum Ablauf eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Vornahme der Aufforstung)