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VwGH 26. 11. 1999, 96/02/0480 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2001/146ZfV 2001, 83

§ 43 Abs 1 Z 3 Sbg GVG (Strafbestimmung, Nutzung ua entsprechend der Erklärung, Nichtaufnahme; Spruchfassung, wesentliches Tatbestandselement)

VwGH 26.11.1999, 96/02/0480

Die „nicht ... entspr der Erklärung" aufgenommene Nutzung eines den grundverkehrsrechtl Best unterliegenden Grundstücks stellt ein wesentl Tatbestandselement der VerwObertretung iSd § 43 Abs 1 Z 3 Sbg GVG dar.

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