§ 26 Abs 1 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Gewerbeausübung, Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 oder 2 GewO 1994 , Nachsicht, Voraussetzungen; keine Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes; Baumeistergewerbe, Ausschluss als gewerblicher Geschäftsführer, eingeschränkter Verantwortungsbereich, Berücksichtigung von strafgerichtlichen Verurteilungen wegen fahrlässiger Krida bzw nach ASVG, keine)