§ 40 Abs 1 dritter Satz FrG 1997 (Durchsetzungsaufschub; Ausspruch nur gleichzeitig mit Erlassung einer Ausweisung/eines Aufenthaltsverbotes; keine nachträgliche Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes)
VwGH 09.09.1999, 99/21/0243
Aus der Formulierung „bei der Erlassung ... eines Aufenthaltsverbotes" in § 22 Abs 1 FrG 1992 hat der VwGH abgeleitet, dass die Beh bei der E über einen Durchsetzungsaufschub in zeitl Hinsicht dahingehend eingeschränkt ist, dass ein Ausspruch über einen solchen gleichzeitig mit der Erlassung des Aufenthaltsverbotes zu treffen ist (vgl etwa VwGH 13.11.1996, 95/21/0933, mwN). Dies trifft im Hinblick auf die insoweit übereinstimmende Formulierung auch auf den Durchsetzungsaufschub gem § 40 Abs 1 dritter Satz FrG zu.