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VfGH 26. 6. 2000, B 460/00 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/2212ZfV 2000, 945

§ 13 Abs 1 AVG idF BGBl I 1998/158 (schriftliche Anbringen, Anbringen per Telefax)

§ 13 Abs 5 erster Satz AVG idF BGBl I 1998/158 (Verpflichtung der Behörde zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen nur während des Parteienverkehrs, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden)

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