§ 10 AVG (Vertreter, Bevollmächtigung, konkludente Erteilung, „rückwirkende Bevollmächtigung“, Beurkundung eines Vollmachtsverhältnisses im Einschreitzeitpunkt, keine)
§ 13a AVG (Rechtsbelehrung, keine über inhaltliche Gestaltung von Erklärungen)
§ 10 AVG (Vertreter, Bevollmächtigung, konkludente Erteilung, „rückwirkende Bevollmächtigung“, Beurkundung eines Vollmachtsverhältnisses im Einschreitzeitpunkt, keine)
§ 13a AVG (Rechtsbelehrung, keine über inhaltliche Gestaltung von Erklärungen)