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VwGH 27. 5. 1999, 98/06/0052 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/2183ZfV 2000, 936

§ 68 Abs 1 AVG (entschiedene Sache, rechtskräftiger Bescheid, neuerlicher Antrag, Zurückweisung; Sache; Änderung des Sachverhalts; maßgeblich ist die Wertung des Sachverhalts im ersten Bescheid; Baubewilligung „mit Ausnahme der Bewilligung der Änderung des Verwendungszweckes“, Teilbenützungsbewilligung und Untersagung der Nutzung von Kellerräumlichkeiten „bis zur rechtskräftigen Änderung des Verwendungszwecks“; Deutung als Abweisung des Antrags auf Verwendungsänderung)

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