§ 5 Abs 1 2. Satz VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt, Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens; keine hinsichtlich Missachtung einer Arbeitnehmerschutzbestimmung durch Monate zurückliegende Betriebsbesichtigung durch Arbeitsinspektorat)
§ 5 Abs 1 2. Satz VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt, Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens; keine hinsichtlich Missachtung einer Arbeitnehmerschutzbestimmung durch Monate zurückliegende Betriebsbesichtigung durch Arbeitsinspektorat)