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VwGH 22. 10. 1999, 99/02/0148 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2000/2145ZfV 2000, 925

§ 4 Abs 5 StVO (Verkehrsunfall, bloßer Sachschaden, Meldepflicht, Ausnahme, Nachweis von Namen und Anschrift; ausländischer Unfalllenker, Vorweis ausländischer öffentlicher Urkunde, Nachweis nur bei Abfassung in Deutsch oder in für Sprachunkundigen die wesentlichen Angaben deutlich enthaltender Form)

§ 4 Abs 5a StVO (ebenso, Einschreiten der Organe der Polizei oder Gendarmerie über Verlangen)

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