§ 10 StVG (Klassifizierung, Bestimmung der für die Durchführung des Vollzuges zuständigen Strafanstalt; Anwendung auch im Bereich der festgelegten Zuständigkeit nach § 9; Begehren auf Änderung des Vollzugsortes daher Antrag auf Änderung der Klassifizierung; Bescheidqualität der Erledigung)