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VwGH 20. 10. 1999, 99/04/0140 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/2120ZfV 2000, 918

§ 356 Abs 1 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Augenscheinsverhandlung, Anschlag der Kundmachung in Gemeinde, Dauer, gesetzliche Anordnung, keine; Nachbarn die nicht persönlich geladen waren, Möglichkeit des rechtzeitigen und vorbereiteten Erscheinens, drei Wochen und zwei Tage ausreichend)

VwGH 20.10.1999, 99/04/0140

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