§ 29 Abs 1 AsylG 1997 (Bescheide; Spruch, Rechtsmittelbelehrung und Hinweis in einer dem Asylwerber verständlichen Sprache; Bescheide nach §§ 4, 5 und 6 AsylG , Beigabe einer in dieser Sprache gehaltenen Übersetzung der maßgeblichen Gesetzesbestimmung; letzteres bloße Ordnungsvorschriften)
§ 18 Abs 1 zweiter Satz AsylG 1991 (Bescheide; Anschluss einer Übersetzung von Spruch und Rechtsmittelbelehrung; bloße Ordnungsvorschrift)