§ 24 Abs 1 OÖ FLG 1979 (Erlöschen von Grunddienstbarkeiten und Reallasten, die sich auf einen der in § 480 ABGB genannten Titel gründen; von Agrarbehörde ausdrücklich aufrecht zu erhalten oder neu zu begründen, wenn im öffentlichen Interesse oder aus wirtschaftlichen Gründen notwendig; Ersitzung)
§ 479 ABGB (unregelmäßige Dienstbarkeiten, Dienstbarkeiten für bestimmte Person; auch bei Wegerechten durch Ersitzung)