§ 29 Abs 5 Z 4 AWG (Genehmigung der Behandlungsanlage, Parteistellung, Gemeinde des Standortes und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage; Parteistellung der unmittelbar an die Gemeinde des Standortes angrenzende Gemeinden)
§ 39 Abs 4 UVP-G (Durchführung des Bürgerbeteiligungsverfahrens nach dem fünften Abschnitt, Zuständigkeit der für die Durchführung des im Anhang 2 angeführten Leitverfahrens zuständigen Behörde)