Art 1 PersFrSchG 1988 (persönliche Freiheit, Verletzung durch einen in diese eingreifenden Bescheid, wenn dessen Fehler einer Gesetzlosigkeit gleichzuhalten ist; Schubhaftbescheid)
Art 5 MRK (ebenso)
§ 6 Z 3 AsylG 1997 (Abweisung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet)