§ 12 Abs 1 Sbg BGG (Bebauung eines Grundstücks, nur mit Bauplatzerklärung; Antragstellung um Bauplatzerklärung zur Herantragung von Bedenken gegen Verordnung, die Bebauung verhindert, zumutbar, Individualantrag gegen die Verordnung unzulässig)
VfGH 15.03.2000, V 14/00