§ 14 Abs 1 Sbg ROG (privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele; Verpflichtung der Gemeinde, insbesondere zur Vorsorge für Wohnungen und Betriebsflächen)
§ 14 Abs 1 Sbg ROG (privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele; Verpflichtung der Gemeinde, insbesondere zur Vorsorge für Wohnungen und Betriebsflächen)