§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Verschulden, minderer Grad des Versehens; keiner; Rechtsanwalt, Schriftsatz nach Mängelbehebungsauftrag, Unterschrift vor Korrekturen und Beilagenanschluss; Mehrfachbelastung des Rechtsanwaltsanwärters, Überwachungspflicht)
VwGH 15.09.1999, 99/04/0148, 0164