§ 81 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung, Genehmigungspflicht; Verfahrensgegenstand, genehmigte Anlage nur bei interessensbeeinträchtigender Emissionsänderung; hier keine; Sachverständigenbeweis, Gutachten; hier mangelnde Schlüssigkeit)
VwGH 15.09.1999, 99/04/0025