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VwGH 9. 7. 1999, 99/02/0066 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEI iZfV 2000/1802ZfV 2000, 775

§ 45 Abs 1 FrG 1992 (Rechte des Festgenommenen, Festnahmegrund, Inkenntnissetzung in verständlicher Sprache, Verletzung, Verfahrensverstoß)

§ 45 Abs 2 Z 1 FrG 1992 (Verständigungsrecht, Verletzung, Verfahrensverstoß)

§ 48 Abs 4 FrG 1992 (Schubhaft, Dauer, Sechsmonatsbeschränkung; Identitätsfeststellung, mangelnde Mitwirkung, mögliche Verschleierung, unzulässige Überschreitung der höchstzulässigen Schubhaftdauer nicht vorwerfbar)

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