§ 1 Abs 1 HKG (Kammern der Gewerblichen Wirtschaft, Zweck, Interessensvertretung, ua Privattheater)
§ 3 Abs 2 HKG (Zuständigkeit und Sitz, Mitglieder)
§ 40 HKG (Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft, Zugehörigkeit, Berechtigung zum Betrieb von Unternehmungen des Fremdenverkehrs; ua Privattheater, Begriff, Definition im HKG, keine, Abgrenzung zu öffentlichem Theater; „öffentliches Theater“ nur bei Errichtung oder Betrieb aufgrund öffentlich-rechtlichem Akt)